Rudolf Kuhn
schiesst Silberjodidraketen in den Himmel um Hagel abzuwehren.
Verwaltungsratspräsidentin der Thurklinik Jasmin Schams ist noch immer überzeugt: «Wir hätten eine optimale Nutzung für das Areal gehabt, die sowohl das öffentliche wie auch das private Interesse berücksichtigt hätte.»
Nachdem der Zweckverband Seniorenzentrum seine Liegenschaft doch nicht an die Thur-klinik verkauft hatte (WN Juli 2023), zogen Flüchtlinge ein. Die Anzahl an Bewohnern verdoppelte sich schlagartig. Doch ein entsprechendes Baugesuch seitens der Gemeinde blieb, zum Ärgernis der Thurklinik, aus.
Niederuzwil «Von der Gemeinde Uzwil als öffentlich-rechtliche Institution sollte man erwarten können, dass sie sich an geltende Gesetze, Rechte und Verfahren hält», sagt die Verwaltungsratspräsidentin der Thurklinik Jasmin Schams verärgert. Damit ist die Nutzung des ehemaligen Alterszentrums Marienfried gemeint, das als Unterkunft für rund 120 Flüchtlinge dient, jedoch nur für 59 Personen ausgelegt ist. «Für die Nutzung als Asylzentrum braucht es eine Bewilligung zur Umnutzung. Die Gemeinde hat diese nicht eingeholt und ist somit den regulären Vorgaben ausgewichen. Würde ein privater Akteur ähnlich handeln, wäre er mit einem Nutzungsstopp oder ähnlichen Konsequenzen konfrontiert», so Schams. Deshalb reichte die Thurklinik im Dezember 2023 eine Beschwerde beim Baudepartement ein. «Der Rekurs richtete sich an zwei Parteien: zum einen an den Zweckverband Seniorenzentrum und zum anderen an die Gemeinde Uzwil. Wir forderten die Einreichung eines Baugesuchs sowie einen Nutzungsstop, bis diese erteilt wird», erzählt die Verwaltungsrätin. Gemeindepräsident Lucas Keel entgegnet auf Anfrage: «Der Gemeinderat Uzwil hat nicht einfach ‹Mir nichts, dir nichts› Ja zu einem Flüchtlingsheim auf seinem Gemeindegebiet gesagt. Er hat im Vorfeld Abklärungen bei den Sicherheitskräften und bei Gemeinden mit solchen Einrichtungen getroffen. Bauliche Themen wie Zonenkonformität, Parkplatzbedarf, Immissionen oder Belegung wurden von der Bauverwaltung geprüft. Die Bewilligungspflicht wurde durchgeführt. Die Bauverwaltung kam zum Schluss, dass keine bewilligungspflichtige Nutzungsänderung vorliege, und stellte der Baukommission entsprechend einen Antrag.»
Diesen September kam der Entscheid: «Wir bekamen nach eineinhalb Jahren recht. Die Gemeinde muss eine Baubewilligung einreichen», freut sich Schams. Allerdings werde es keinen Nutzungsstop geben. Zum Entscheid sagt Keel: «Das Baudepartement sagt in seinem – nicht rechtskräftigen – Entscheid, dass ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen sei, und macht die Gleichung Zahl der Zimmer gleich Zahl der Menschen. Baurechtlich relevant sind jedoch die Auswirkungen aufs Umfeld. Diese musste die Baukommission vor der Belegung mit Flüchtlingen abschätzen. Diese Abschätzung wurde im Entscheid nicht kritisiert und sie erweist sich auch jetzt noch als korrekt.» Beim Einzug der Flüchtlinge vor rund zwei Jahren erhöhte die Thurklinik das Personal des Wachdienstes. Es gehe der Verwaltungsrätin dabei aber nicht darum, dass nun Flüchtlinge im Marienfried seien: «Wenn sich die Bewohner friedlich verhalten, habe ich keinerlei Probleme damit. Vielmehr geht es darum, dass sich die Gemeinde widersprüchlich verhält und sich Rechte herausnimmt, die ihr nicht zustehen.» So habe nach dem Entscheid des Baudepartements der Zweckverband das Verfahren auf sich beruhen lassen, die Gemeinde habe es jedoch zur nächsten Instanz weitergezogen, weiss sie. Die Beschwerde des Gemeinderats richte sich auf die Frage, die Keel zu bedenken gibt: «Wie viel Veränderung führt in einer zonenkonformen öffentlichen Infrastruktur zu einer Bewilligungspflicht? Was ist mit der Universität St.Gallen, die für x-tausend Studierende gebaut wurde und mit y-tausend belegt ist, oder wenn ein Spital die Geburtsabteilung umnutzt?»
Ein weiterer Aspekt sei die Sicherheit der Bewohnenden, betont Schams: «Der Brandschutz für das Gebäude ist für die Anzahl von 59 Personen ausgelegt, es sind aber rund 120 Flüchtlinge dort untergebracht. Wenn es brennt, sind viele Menschenleben in Gefahr.» Paul Meile, Brandschutzbeauftragter der Gemeinde Uzwil weiss: «Aus brandschutztechnischer Sicht handelt es sich bei beiden Nutzungen, Asylunterkunft und Alters- und Pflegeheim, um Beherbergungsbetriebe.» Diese Betriebe werden in drei Kategorien eingeteilt. «Hier relevant ist Kategorie B, die sich mit Hotels, Pensionen und Ferienheimen befasst, in denen dauernd oder vorübergehend 20 oder mehr Personen aufgenommen werden, die nicht auf fremde Hilfe angewiesen sind. Diese Kategorie muss geringere brandschutztechnische Kriterien erfüllen als ein Alters- und Pflegeheim.» Der Brandschutzbeauftragte fügt hinzu: «Ab 20 Personen müssen die Brandschutzvorschriften für Beherbergungsbetriebe umgesetzt werden, unabhängig davon, ob 59 Personen oder 120 Personen im Gebäude untergebracht werden. Die Personenbelegung wird auf die Räumlichkeiten bezogen und es stellen sich gewisse Anforderungen an die Raumausgänge und die vertikalen Fluchtwege. Nach meinem Wissenstand werden diese eingehalten oder können mit organisatorischen Massnahmen erfüllt werden.»
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