Jenny Breimaier
setzt sich in ihrem Projekt für mehr Inklusion von Beeinträchtigten ein.
Ein Klick hätte beinahe gereicht. Beim Verkauf über Facebook Marketplace wurde ein WN-Leser aus Uzwil Ziel eines Betrugsversuchs.
Uzwil «Es kam mir von Anfang an suspekt vor», schreibt ein WN-Leser in einer Mail an die Redaktion. Der Uzwiler schildert einen dreisten Phishing-Versuch auf Facebook Marketplace. Er wollte über die Social-Media-Plattform sein Sofa verkaufen und hätte dabei beinahe den Zugriff auf sein Bankkonto verloren. «Mein Freundeskreis machte gute Erfahrungen mit dem Marketplace und so beschloss ich, unser altes Sofa auch über diese Plattform zu verkaufen», so der Uzwiler. Die ersten Gebote liessen nicht lange auf sich warten: «Eine Dame schrieb mich an. Sie schien mir ehrlich interessiert und so einigten wir uns auf den Betrag von 50 Franken.» Als es jedoch zur Zahlung kommen sollte, erhielt der WN-Leser einen Link anstatt des vereinbarten Betrags via Twint – da wurde er misstrauisch. «Sie behauptete, sie habe nur eine Lightversion der App und ich müsse auf den Link klicken, den sie mirzugesendet habe», erinnert er sich.
«Es gibt keine abgewandelte Version der App und keine sogenannte Lightseite von Twint», sagt Demet Biçer, Mediensprecherin von Twint. «Weder Twint noch unsere Partner fordern User jemals auf, persönliche Daten preiszugeben.» Bei diesem Fall handle es sich um einen eindeutigen Phishing-Versuch, so die Mediensprecherin. Opfer werden getäuscht, um sie dazu zu bringen, ihre Log-in-Daten auf einer gefälschten und sehr echt erscheinenden Twint Seite einzugeben. «Die Betrüger gelangen so an die sensitiven Daten des Opfers und verschaffen sich damit Zugang zur Twint App», bestätigt Biçer. Bei diesen Betrugsfällen sei immer die Mitwirkung des Opfers für die Herausgabe von Daten nötig, um den Betrug zu ermöglichen.
«Twint ist ein sehr sicheres Zahlungsmittel», so Demet Biçer, «trotzdem sollten einige grundlegende Spielregeln beachtet werden.» Die Funktionen «Senden und Empfangen» von Geld seien für Überweisungen an Freunde und Familie gedacht, betont sie. «Beim Senden von Beträgen an fremde Personen ist, wie mit anderen Zahlungsmitteln auch, stets Vorsicht geboten und man sollte Geld nur an Zahlungsempfänger senden, die man kennt oder einschätzen kann.» Dasselbe gelte auch für den Empfang von Beträgen von fremden Personen: «Der Empfang von Beträgen muss nie bestätigt werden – er erfolgt automatisch.» Die Mediensprecherin betont: «Sowohl der Empfänger als auch der Sender eines Betrags über Twint sind immer identifiziert: bei den Twint Apps der Banken über das jeweilige Bankkonto, bei der Twint Prepaid-App über den sicheren Identifikationsprozess.»
Wer einen Betrugsversuch vermutet, sollte sich an die Bank wenden, die die eigene Twint App herausgibt. Im bestätigten Betrugsfall rät Twint zudem zur Anzeige bei der Polizei. Die Verantwortung liege letztlich auch bei den Nutzerinnen und Nutzern: «Kritische Daten dürfen niemals an Dritte weitergegeben werden», warnt Biçer. Twint informiere auf ihrer Webseite zum Thema Sicherheit, lanciere regelmässig Informationskampagnen und kooperiere unter anderem mit den kantonalen Polizeibehörden.
Der WN-Leser hatte Glück: «Ich habe zum Glück nicht auf den Link geklickt – von der Dame hörte ich nie wieder etwas.» Das Sofa konnte er trotzdem noch über den Marketplace verkaufen: «Die Käufer zahlten bei der Abholung bar.» Für ihn ist klar: Bei Onlinekäufen wird er in Zukunft besonders wachsam sein.
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