Roger Edelmann
hat im Rahmen der Aktionstage gegen Gewalt an Frauen drei Sitzbänke umgestaltet.
Kann bei den Architektenhonoraren gespart werden?
Stefanie Marty hat den Verdacht, dass das Departement Bau, Umwelt und Verkehr (BUV) die Architektenhonorare zu hoch berechnet. Als Grund dafür vermutet die FDP-Parlamentarierin die Anwendung veralteter Normen.
Wil Die FDP-Parlamentarierin Stefanie Marty fordert vom Departement Bau, Umwelt und Verkehr (BUV) mehr Transparenz und Aktualität bei der Anwendung der SIA-Norm 102, welche die Honorare von Architektinnen und Architekten regelt. Die Norm steht seit Jahren in der Kritik der Wettbewerbskommission (WEKO), wird aber im öffentlichen Bausektor trotzdem weiterhin als Berechnungsgrundlage verwendet. Wie Stefanie Marty in ihrer Anfrage an den Stadtrat festhält, habe sich bei der Analyse eines aktuellen Projekts gezeigt, dass die Stadt Wil bei aktuellen Projekten die Bestimmungen der SIA 102 nach veralteten oder unpräzisierten Grundsätzen anwende. Hohe Einsparungen «Wird davon ausgegangen, dass diese Praxis systematisch erfolgt, kann dies langfristig zu finanziell relevanten Mehrkosten führen, insbesondere im Hinblick auf kommende Hochbauprojekte der Stadt Wil», schreibt die Stadtparlamentarierin. Als Beispiele zählt sie den Doppelkindergarten Städeli, den Wettbewerb für den Doppelkindergarten Matt oder den geplanten Neubau der Primarschule mit Doppelturnhalle an der Schillerstrasse auf. Allein beim Projekt Schillerstrasse würden – je nach Auslegung des Berechnungsmodells – Einsparungen im mittleren sechsstelligen Bereich erzielt werden können. Überprüfbare Berechnungspraxis Die FDP-Politikerin fordert, dass bei der Berechnung der Architekten-honorare nur jene Baukosten berücksichtigt werden, die tatsächlich aufwandbestimmend sind. Dies entspreche dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit und solle verhindern, dass Leistungen doppelt abgegolten werden. «Wenn Fachplaner oder Ingenieure wesentliche Teile der Planung übernehmen, entlastet dies die Architekten und das soll konsequent in der Honorarberechnung abgebildet werden», so Marty. Entscheidend sei eine klare, nachvollziehbare und überprüfbare Berechnungspraxis, welche die Interessen der Steuerzahlenden vertrete.
Linda Bachmann
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