Simon Lumpert
kümmert sich mit seiner Frau in Zukunft um die Wiler Adventsfenster.
Timo Räbsamen hofft auf eine positive Rückmeldung des Stadtrates in Wil auf seinen Antrag betreffend Bettelverbot, aber er vermutet keine verständnisvolle Antwort
In Wil gilt ein striktes Bettelverbot. Wer trotzdem bettelt, erhält eine Geldstrafe. Falls diese nicht bezahlt wird, muss die Person theoretisch hinter Gitter. Warum sich Timo Räbsamen um dieses Thema kümmert und was er sich wünscht, haben die WN im Interview herausgefunden.
Darauf aufmerksam bin ich geworden, weil in St.Galleiche Thema zur Sprache kam. Ausserdem beanstandete das Bundesgericht das Bettelverbot in der Stadt Basel. Nach diesen Vorfällen habe ich mich gewundert, ob Wil Betteln auch verbietet, und tatsächlich haben wir ein noch strikteres Bettelverbot als Basel in unserem Polizeireglement. Das ist mit Blick auf die vorgegangenen Urteile wohl kaum menschenrechtskonform.
Ich bin nicht der Einzige, der so denkt. Das Bundesgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) haben Bettelverbote in der Vergangenheit klar kritisiert. Wir reden hier über Menschen, die von unserer Gesellschaft enorm verletzlich gemacht werden. Im Betteln sehen diese Menschen den letzten Ausweg, um zu überleben. Das Bettelverbot kriminalisiert das Überleben der armen Personen. Mit dem Verbot bekämpft man die armen Menschen anstatt die Armut an sich.
Ich glaube nicht, dass jemand betteln würde, wenn diese Person es nicht braucht. Mit dem Betteln zeigt man sich verletzlich. Zudem erhält man beim Betteln wenig und deshalb bezweifle ich, dass jemand mit genug Geld, dies als Job betrachtet.
Das stimmt, in der Schweiz hat man Anrecht auf Sozialhilfe. Viele Leute, die Sozialhilfe erhalten, kommen mit dem Geld nicht über die Runden, da zählt jeder Rappen, den sie durch Betteln verdienen könnten. Es gibt aber auch Menschen, die nicht zur Sozialhilfe gehen, sei dies aufgrund von Drogenproblemen oder anderen Geschichten aus der Vergangenheit. Wir brauchen eine Erhöhung der Sozialhilfe und niederschwelligen Zugang zu Unterstützungsleistungen. Ausserdem reden wir hier nicht nur über Schweizer Einwohner, einige der Bettelnden sind auch aus dem Ausland.
Gerade in Wil könnte man den Gesetzesartikel ersatzlos streichen, weil wir kein Problem mit Bettlern haben oder hatten. Einerseits wünsche ich mir die Aufhebung des Bettelverbots und andererseits mehr Hilfe für Menschen, die auf der Strasse oder unter dem Existenzminimum leben. Schlussendlich soll jede Person ihr Leben so gestalten, wie sie es möchte.
Nein, der Stadtrat hat nun drei Monate Zeit, diese zu beantworten.
Ich denke, der Stadtrat wird das Problem nicht anerkennen oder schliesst die Augen vor dem Problem. Wie wir es von bürgerlichen Mehrheiten gewohnt sind, bekämpfen sie lieber die Menschen statt die Armut. Der Artikel bietet eine Rechtsgrundlage für mögliche Menschenrechtsverstösse. Ich hoffe schwer, dass die Praxis bei der Polizei nicht so gehandhabt wird, dass die Bettler eine Strafe zahlen müssen oder gar vor Gericht landen.
Es gibt Städte, die mehr mit Bettlern zu tun haben. Die Grossstädte, Basel oder Zürich zum Beispiel. Aber auch an diesen Orten ist das Verbot nicht zielführend. Was es braucht, ist Unterstützung.
Von Melanie Baumgartner
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