Claudia Keel-Graf
erklärt, mit welchen Zutaten dasThurbobräu gebraut wird.
Das Strafverfahren gegen Hans Mäder wurde eröffnet. red
Die Staatsanwaltschaft eröffnet das Strafverfahren gegen den amtierenden Wiler Stadtpräsidenten Hans Mäder. Ihm wird ungetreue Amtsführung vorgeworfen. Mäder nimmt gegenüber den «Wiler Nachrichten» Stellung.
Wil Zwei Strafanzeigen waren die Konsequenz für den Stadtpräsidenten Hans Mäder für sein Vorgehen in der Affäre rund um die E-City-App. Nach der Überprüfung auf genügend Anfangsverdacht wurde die Staatsanwaltschaft laut der «Wiler Zeitung» nun von der Anklagekammer des Kantonsgerichts St.Gallen dazu ermächtigt, in einer der beiden Strafanzeigen das Verfahren zu eröffnen.
«Die Ausgangslage hat sich für mich nicht verändert», antwortet der Stadtpräsident auf die Frage, was die Eröffnung des Strafverfahrens für die aktuellen Wahlen bedeutet. Immerhin habe die Anklagekammer nur bei einer Anzeige den Anfangsverdacht bestätigt. Zudem werde die Staatsanwaltschaft ihre Untersuchung primär auf den Verdacht auf ungetreue Geschäftsführung beschränken, betont Hans Mäder.
«Ich habe schon besser geschlafen, denn natürlich belastet mich die Situation», beschreibt Hans Mäder seine aktuelle Verfassung. Er sei allerdings überzeugt, dass die Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die positiven Entwicklungen in seiner vergangenen Legislatur höher gewichte als «diesen einen Fehler», für den er sich öffentlich entschuldigt habe. «Wenn ich auf das Strafverfahren angesprochen werde, so zeigen die meisten Leute Verständnis», so Mäder.
Ob die Staatsanwaltschaft Anklage erheben wird, steht noch nicht fest. «Ich bin zuversichtlich, dass es nicht dazu kommt», hofft Hans Mäder. Es gelte nach wie vor die Unschuldsvermutung, wie die Anklagekammer explizit festhält. Ob das Verfahren einen Einfluss auf die Chance einer Wiederwahl des amtierenden Stadtpräsidenten hat, wird sich am
22. September zeigen.
Linda Bachmann
Lade Fotos..