Ramon Gschwend
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Die SVP Flawil hat die Gemeinde wegen einer Mobilfunkantenne angezeigt.
Die SVP Flawil hat beim Kanton St.Gallen eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen die Bau- und Infrastrukturkommission (BIK) der Gemeinde eingereicht. Grund dafür ist eine Mobilfunkantenne, die ohne das ordentliche Baubewilligungsverfahren errichtet und in Betrieb genommen wurde.
Flawil Bereits an der Bürgerversammlung vom 28. April machten die Flawilerinnen und Flawiler darauf aufmerksam, dass an der Badstrasse ohne öffentliche Ausschreibung eine Mobilfunkantenne errichtet worden sei. Nachdem die Behörden an der Versammlung – aus Sicht der SVP – keine schlüssige Erklärung für ihr Vorgehen lieferten, wandte sich die Partei mit einem Schreiben an die Bau- und Infrastrukturkommission (BIK) der Gemeinde Flawil. In ihrer Antwort vom 12. Juni räumt die Kommission ein, dass für den Antennenstandort auf Grundstück Nr. 173 formell ein ordentliches Baubewilligungsverfahren mit öffentlicher Auflage angebracht gewesen wäre.
Den Verzicht eines solchen Verfahrens begründet die Kommission mit Verhältnismässigkeitsüberlegungen: Die bestehende Anlage habe aufgrund des Abrisses von «Flawa Werk 1» zurückgebaut werden müssen. Die geplanten Wohnhäuser auf dem Grundstück hätten die Realisierung der Antenne am gleichen Standort verunmöglicht. Damit das Mobilfunksignal nicht unterbricht, hat die Flawa AG erlaubt, die Antenne vorübergehend auf ihrem 30 Meter entfernten Grundstück an der Badstrasse zu errichten.
Die SVP-Ortspartei kritisiert, dass dadurch betroffenen Nachbarn ihr Einsprache- und Mitwirkungsrecht entzogen worden sei. «Wer Baurecht gegenüber den Bürgern durchsetzt, muss sich selbst daran halten. Alles andere untergräbt das Vertrauen in eine gleiche Rechtsanwendung für alle», fordert Co-Präsident Daniel Wendel. Die BIK betont in ihrem Schreiben, dass ein nachträgliches Bewilligungs-verfahren mit öffentlicher Auflage gefordert werden kann. Auf Nachfrage dieser Zeitung gibt die Gemeinde Flawil an, dass die Bau- und Verkehrskommission zwischenzeitlich durch die Rechtsabteilung des Bau- und Umweltdepartements des Kantons St.Gallen über die aufsichtsrechtliche Anzeige der SVP Flawil in Kenntnis gesetzt und zur Vernehmlassung eingeladen worden sei. Die Stellungnahme der BIK werde aktuell vorbereitet.
Das Recht auf Informationen bezüglich MF-Antenne um deine Hausecke oder gar Einsprache gegen deren Sendeleistungserhöhungen, Ausbau mit neuer Technologie bei einer bestehenden Anlage bleibt den Nachbarn natürlich auch dann verwehrt, wenn Solches durch das örtliche Bauamt im sog. Meldeverfahren «bewilligt» wird.
Gmünder Béatrice antwortenSende uns ein Bild oder Video! Bild hochladen
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