Rudolf Kuhn
schiesst Silberjodidraketen in den Himmel um Hagel abzuwehren.
Die Regierungen der Kantone St.Gallen und Thurgau haben die Vorlagen zum Grundstücksverkauf Wil West durch den Kanton St.Gallen an den Kanton Thurgau zuhanden der Kantonsparlamente verabschiedet. Das beabsichtigte Grundstücksgeschäft soll den Weg für die Weiterführung des optimierten Projekts Wil West ebnen.
St.Gallen/Thurgau «Wil West ist ein Paradebeispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Kanton St.Gallen und dem Kanton Thurgau», beschrieb Walter Schönholzer, Regierungspräsident des Kantons Thurgau und Chef des Departements für Inneres und Volkswirtschaft, das Pionierprojekt. Am Dienstag informierten die beiden Kantone im Rahmen einer Medienkonferenz über das geplante Grundstücksgeschäft und das weitere Vorgehen im Projekt Wil West.
Im September 2022 hat die Stimmbevölkerung des Kantons St.Gallen den Sonderkredit von 35 Millionen Franken für die Arealentwicklung Wil West mit 52,58 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. «Wir waren überzeugt, dass die Ablehnung des Kredits kein grundsätzliches Nein zum Projekt Wil West war», sagte der Thurgauer Regierungsrat und Chef des Departements für Bau und Umwelt, Dominik Diezi, zu Beginn des Anlasses. Deshalb habe man das Gespräch mit den verschiedenen Fraktionen aus beiden beteiligten Kantonen gesucht. «Durch intensive Dialoge und der Nachhaltigkeitsprüfung des Projekts hat sich heraus kristallisert: Das Projekt Wil West hat bereits einen guten Standard, aber natürlich auch Optimierungsbereiche», verriet Diezi. Aufgrund dieser erkannten Potenziale wurden für das gesamte Vorhaben Optimierungsmassnahmen vorgenommen.
Dazu gehört unter anderem der nachhaltigere Umgang mit dem beschränkten Gut «Boden», insbesondere die Kompensation von Fruchtfolgeflächen: Der Kanton Thurgau sei gesetzlich dazu verpflichtet, den Verlust der rund 18 Hektaren Landwirtschaftsboden vollständig zu kompensieren, wusste Walter Schönholzer. Im Gespräch mit den Fraktionen des Kantons St.Gallen sei das Anliegen geäussert worden, auch im Kanton St.Gallen Fruchtfolgeflächen zu kompensieren. Zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Anteil des Kantons Thurgau sieht deshalb der Kanton St.Gallen eine freiwillige Kompensation auf dessen Kantonsgebiet in der Region Wil vor. So sollen für den Ackerbau nicht oder weniger gut geeignete Böden aufgewertet und es soll ein Beitrag zur Ernährungssicherung geleistet werden. Für diese Massnahmen beantragt die Regierung einen Sonderkredit von 3,8 Millionen Franken. Neben diesen Kompensationsmassnahmen sind weitere Verbesserungen im Bereich Nachhaltigkeit geplant (siehe Infobox).
«Wir sind alle weiterhin vom Projekt Wil West überzeugt, deshalb ist nun das Grundstücksgeschäft geplant», so Walter Schönholzer. Die Grundstücksfläche des Kantons St.Gallen soll an den Kanton Thurgau verkauft werden. Dafür wurde der Landwert von zwei unabhängigen Gutachterfirmen ermittelt. Daraus ergab sich ein Kaufpreis von rund 20,3 Millionen Franken, wovon Kosten für die bundesrechtlich geforderte Kompensation von Fruchtfolgeflächen auf dem Gebiet des Kantons Thurgau von 7,6 Millionen Franken sowie die Kosten für die Mehrwertabgabe von 2,4 Millionen Franken abgezogen werden müssen.
Die Regierung des Kantons St.Gallen hat entsprechende Vorlagen zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Wegen der Höhe des Sonderkredits untersteht die gesamte Vorlage dem fakultativen Referendum. «Aufgrund von Gesprächen mit den einzelnen Fraktionen sind wir optimistisch», so der Thurgauer Regierungspräsident. Die Regierungspräsidentin des Kantons St.Gallen, Susanne Hartmann, fügt an: «Ich bin sicher, unser Parlament mit dem aktuellen Projekt Wil West überzeugen zu können.»
Linda Bachmann
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