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Eigene Eltern und Polizisten bedroht

21.12.2020 06:55

Weil er sich provoziert fühlte, beschimpfte, bedrohte und verletzte ein 23-Jähriger aus der Region Wil eine Familie im Zug, Polizisten, einen Gerichtsschreiber sowie seine Eltern. Vergangene Woche stand er vor dem Kreisgericht Toggenburg. Dort gab er sich vorbildlich – zumindest anfangs.

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Flawil/Bütschwil Mit hängenden Schultern und gesenktem Blick betrat ein 23-Jähriger vergangene Woche das Kreisgericht Toggenburg in Lichtensteig. Mit dem gewalttätig und wahnhaft beschriebenen Mann aus der Anklageschrift hatte er auf den ersten Blick kaum etwas gemeinsam. Dieser sollte einen Stein durch das Bürofenster seines Adoptivvaters in Wil geworfen, eine Familie im Zug zwischen Wil und Uzwil angegriffen, zwei Flawiler Polizisten sowie einen Gerichtsschreiber mit dem Tod bedroht, seine Eltern in ihrem Haus in Bütschwil geschlagen sowie einen Stein durch ihr Fenster geworfen haben. Seine Worte jeweils: «Jetzt mach ich dich fertig!», «Ich schlitz di uf!», «Ich töte eu all!».

Vorbildliches Verhalten zu Beginn

Von den wahnhaften Äusserungen und widerkehrenden Wutausbrüchen des Angeklagten war vor Gericht zu Beginn nichts zu spüren. Aufmerksam folgte er der Verhandlung und beantwortete die Fragen des Richters. «Mir geht es beschissen. Ich habe nicht gewusst, was ich gesagt und getan habe. Dafür möchte ich geradestehen», meinte er. Sein Aufenthalt in der Psychiatrischen Klinik Wil tue ihm gut und die Medikamente würden ihn beruhigen, ergänzte er mit ruhiger Stimme. Als der Richter ihn jedoch mehrfach nach den Gründen für seine Wutausbrüche fragte, änderte sich etwas im Verhalten des Angeklagten. Seine Stimme wurde lauter.

Wut und Wahn zeigen sich

«Ich habe meinen Eltern eine Frage gestellt und niemand hat geantwortet. Da wurde ich wütend», erklärte er. Zur Bedrohung der Polizisten meinte er sichtlich erzürnt: «Man hat mir vorgeworfen, dass ich 148?000 Franken Schulden habe. Das stimmt nicht. Doch die Polizisten liessen mich einfach nicht in Ruhe und provozierten mich.» Es folgte eine Reihe von Vorwürfen gegen die Polizei, die aus Sicht des Angeklagten «nichts mehr erträgt und sofort Anzeige erstattet». Ausserdem beschuldigte er das Kreisgericht Flawil, ihn mit der Vorführung eines Messers an einer früheren Gerichtsverhandlung bedroht zu haben. «Da hätte ich auch Anzeige erstatten können, wenn die ihren Ku- Klux-Klan-Rassismus ausleben», so der Angeklagte. Langsam aber sicher wurde im Gerichtssaal klar: Die wahnhaften Äusserungen und Wutausbrüche aus der Anklageschrift existieren tatsächlich.

Schuldfähig oder nicht?

«Der Angeklagte rastet immer wieder ohne nachvollziehbaren Grund aus. Er nimmt in Kauf, Menschen schwer zu verletzen», fasste die Staatsanwaltschaft zusammen. Für sie war klar: Der Angeklagte soll zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt werden. Zusätzlich soll eine stationäre Massnahme angeordnet werden. «Mit einer ambulanten Massnahme ist man letztes Mal grandios gescheitert. Auch der psychiatrische Gutachter meinte klar, diese verbiete sich. Ich habe noch selten so klare Worte gehört», so der Staatsanwalt. Etwas anders sah es die Verteidigung. Da der Gutachter die Schuldfähigkeit des Angeklagten als schwer beeinträchtigt bis aufgehoben eingestuft hatte, sah sie den Angeklagten als schuldunfähig an und forderte, ihn vollumfänglich freizusprechen. Sie verlangte eine ambulante Massnahme. Das sei bei einer «so jungen Person» sinnvoller. Das Gericht entschied sich letztlich für einen Mittelweg. Wie die Verteidigung stufte sie den Angeklagten als schuldunfähig und damit nicht strafbar ein. Sie ordnete jedoch ? wie die Staatsanwaltschaft verlangt hatte ? eine stationäre Massnahme an.

Von Darina Schweizer

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Eigene Eltern und Polizisten bedroht

21.12.2020 06:55

Weil er sich provoziert fühlte, beschimpfte, bedrohte und verletzte ein 23-Jähriger aus der Region Wil eine Familie im Zug, Polizisten, einen Gerichtsschreiber sowie seine Eltern. Vergangene Woche stand er vor dem Kreisgericht Toggenburg. Dort gab er sich vorbildlich – zumindest anfangs.

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Vorbildliches Verhalten zu Beginn

Von den wahnhaften Äusserungen und widerkehrenden Wutausbrüchen des Angeklagten war vor Gericht zu Beginn nichts zu spüren. Aufmerksam folgte er der Verhandlung und beantwortete die Fragen des Richters. «Mir geht es beschissen. Ich habe nicht gewusst, was ich gesagt und getan habe. Dafür möchte ich geradestehen», meinte er. Sein Aufenthalt in der Psychiatrischen Klinik Wil tue ihm gut und die Medikamente würden ihn beruhigen, ergänzte er mit ruhiger Stimme. Als der Richter ihn jedoch mehrfach nach den Gründen für seine Wutausbrüche fragte, änderte sich etwas im Verhalten des Angeklagten. Seine Stimme wurde lauter.

Wut und Wahn zeigen sich

«Ich habe meinen Eltern eine Frage gestellt und niemand hat geantwortet. Da wurde ich wütend», erklärte er. Zur Bedrohung der Polizisten meinte er sichtlich erzürnt: «Man hat mir vorgeworfen, dass ich 148?000 Franken Schulden habe. Das stimmt nicht. Doch die Polizisten liessen mich einfach nicht in Ruhe und provozierten mich.» Es folgte eine Reihe von Vorwürfen gegen die Polizei, die aus Sicht des Angeklagten «nichts mehr erträgt und sofort Anzeige erstattet». Ausserdem beschuldigte er das Kreisgericht Flawil, ihn mit der Vorführung eines Messers an einer früheren Gerichtsverhandlung bedroht zu haben. «Da hätte ich auch Anzeige erstatten können, wenn die ihren Ku- Klux-Klan-Rassismus ausleben», so der Angeklagte. Langsam aber sicher wurde im Gerichtssaal klar: Die wahnhaften Äusserungen und Wutausbrüche aus der Anklageschrift existieren tatsächlich.

Schuldfähig oder nicht?

«Der Angeklagte rastet immer wieder ohne nachvollziehbaren Grund aus. Er nimmt in Kauf, Menschen schwer zu verletzen», fasste die Staatsanwaltschaft zusammen. Für sie war klar: Der Angeklagte soll zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt werden. Zusätzlich soll eine stationäre Massnahme angeordnet werden. «Mit einer ambulanten Massnahme ist man letztes Mal grandios gescheitert. Auch der psychiatrische Gutachter meinte klar, diese verbiete sich. Ich habe noch selten so klare Worte gehört», so der Staatsanwalt. Etwas anders sah es die Verteidigung. Da der Gutachter die Schuldfähigkeit des Angeklagten als schwer beeinträchtigt bis aufgehoben eingestuft hatte, sah sie den Angeklagten als schuldunfähig an und forderte, ihn vollumfänglich freizusprechen. Sie verlangte eine ambulante Massnahme. Das sei bei einer «so jungen Person» sinnvoller. Das Gericht entschied sich letztlich für einen Mittelweg. Wie die Verteidigung stufte sie den Angeklagten als schuldunfähig und damit nicht strafbar ein. Sie ordnete jedoch ? wie die Staatsanwaltschaft verlangt hatte ? eine stationäre Massnahme an.

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