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Die St. Galler Regierung arbeitet an einer kantonalen Lösung für die durch die Corona-Krise betroffene Gastrobranche. / Symbolbild

0 Kommentare

Ein Plan B für die Gastronomie

11.01.2021 15:45

Die Regierung des Kantons St.Gallen bereitet eine kantonale Lösung für die durch die Corona-Krise betroffene Gastrobranche vor. Diese kommt  zum Einsatz, wenn der Bundesrat am Mittwoch keine Anpassung der nationalen Härtefallverordnung beschliesst.

Region Die Regierung des Kantons St.Gallen kennt die Forderungen der Gastrobranche nach einer Anpassung der bestehenden Härtefallregelungen an. Eine erste Änderung bei den Bedingungen für die Entschädigungsgelder hat die Regierung bereits durchgeführt. Dies, indem die  Anzahl Stellenprozente von 300 auf 100 gesenkt wurden. Das geht aus der aktuellen Medienmitteilung der St.Galler Regierung hervor. Es zeigte sich, dass diese Anpassung nicht genügte. Das Problem: viele Gastrobetriebe würden die zweite Vorgabe nicht erfüllen. Diese Vorgabe setzt voraus, dass eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent im Vergleich zu den Jahren 2018 und 2019 bestehen muss. Vielen Gastrobetrieben wird jetzt zum Verhängnis, dass sie nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 versucht haben, während des Sommers trotz erschwerten Bedingungen die Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten um somit den Schaden zu begrenzen. Die Regierung fordert den Bundesrat deshalb in der aktuellen Vernehmlassungsantwort nochmals  auf, diesem Umstand zu beachten. Der Bundesrat soll eine Bundeslösung für die Entschädigung der behördlich geschlossenen Betriebe schaffen. So könne einerseits das vergangene Jahr entschädigt und zugleich eine Lösung für das laufende Jahr gefunden werden.

Regierung arbeitet  an Alternative Falls der Bundesrat am Mittwoch keine Lösung für die Gastrobranche vorlege, will der Kanton einen Plan B ausarbeiten. Vertreter des Finanzdepartementes und des Volkswirtschaftsdepartementes haben letzte Woche Gespräche mit Vertretern von Gastro St.Gallen geführt und nach einer Entschädigungslösung gesucht. Diese wird am Donnerstagabend den Parteispitzen vorgestellt. Stösst die St.Galler Gastrolösung auf politische Akzeptanz, geht die Regierung davon aus, diese am Dienstag, 19. Januar  mittels Dringlichkeitsrecht zu beschliessen und zudem mit der Botschaft über die Härtefallregelegung dem Kantonsrat zuzuleiten. pd/fst

Hinweis, Korrekturen? Melden Sie sich auf red@wiler-nachrichten.ch
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Die St. Galler Regierung arbeitet an einer kantonalen Lösung für die durch die Corona-Krise betroffene Gastrobranche. / Symbolbild

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Ein Plan B für die Gastronomie

11.01.2021 15:45

Die Regierung des Kantons St.Gallen bereitet eine kantonale Lösung für die durch die Corona-Krise betroffene Gastrobranche vor. Diese kommt  zum Einsatz, wenn der Bundesrat am Mittwoch keine Anpassung der nationalen Härtefallverordnung beschliesst.

Region Die Regierung des Kantons St.Gallen kennt die Forderungen der Gastrobranche nach einer Anpassung der bestehenden Härtefallregelungen an. Eine erste Änderung bei den Bedingungen für die Entschädigungsgelder hat die Regierung bereits durchgeführt. Dies, indem die  Anzahl Stellenprozente von 300 auf 100 gesenkt wurden. Das geht aus der aktuellen Medienmitteilung der St.Galler Regierung hervor. Es zeigte sich, dass diese Anpassung nicht genügte. Das Problem: viele Gastrobetriebe würden die zweite Vorgabe nicht erfüllen. Diese Vorgabe setzt voraus, dass eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent im Vergleich zu den Jahren 2018 und 2019 bestehen muss. Vielen Gastrobetrieben wird jetzt zum Verhängnis, dass sie nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 versucht haben, während des Sommers trotz erschwerten Bedingungen die Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten um somit den Schaden zu begrenzen. Die Regierung fordert den Bundesrat deshalb in der aktuellen Vernehmlassungsantwort nochmals  auf, diesem Umstand zu beachten. Der Bundesrat soll eine Bundeslösung für die Entschädigung der behördlich geschlossenen Betriebe schaffen. So könne einerseits das vergangene Jahr entschädigt und zugleich eine Lösung für das laufende Jahr gefunden werden.

Regierung arbeitet  an Alternative Falls der Bundesrat am Mittwoch keine Lösung für die Gastrobranche vorlege, will der Kanton einen Plan B ausarbeiten. Vertreter des Finanzdepartementes und des Volkswirtschaftsdepartementes haben letzte Woche Gespräche mit Vertretern von Gastro St.Gallen geführt und nach einer Entschädigungslösung gesucht. Diese wird am Donnerstagabend den Parteispitzen vorgestellt. Stösst die St.Galler Gastrolösung auf politische Akzeptanz, geht die Regierung davon aus, diese am Dienstag, 19. Januar  mittels Dringlichkeitsrecht zu beschliessen und zudem mit der Botschaft über die Härtefallregelegung dem Kantonsrat zuzuleiten. pd/fst

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