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Donnerstag, 7. Juli 2022
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Bruno Bottlang, Ortsplaner von Kirchberg.
Der Saal in Kirchbergs «Toggenburgerhof» platzte am Montagabend aus allen Nähten. Das Interesse der Bevölkerung zum Thema Ortsbildschutz war gross und es kamen einige Fragen auf.
Kirchberg Rekordbeteiligung, das hat es noch nie gegeben. Die Freude beim Kirchberger Gemeindepräsident Roman Habrik über den Publikumsaufmarsch war gross. Am vergangenen Montagabend erläuterten nebst ihm drei Referenten die Hintergründe und Eigenheiten zum Ortsbildschutz. Dieser untersteht noch bis am 15. Juni der Mitwirkung und betrifft besonders Grundeigentümer.
Eva Zangger ist Kunsthistorikerin und kantonale Denkmalpflegerin. Sie erklärte zu Beginn des Abends, was es mit ISOS auf sich hat. ISOS soll den Behörden, der Denkmalpflege und dem Bau- und Planungswesen helfen, baukulturelle Werte zu erkennen und langfristig zu sichern. ISOS bezeichnet das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung. Im Anschluss kamen Bruno Bottlang, Kirchberger Ortsplaner, sowie der St.Galler Kunsthistoriker Edgar Heilig zu Wort. Sie erklärten, was Ortsbildschutz bedeutet und welche Unterschiede zwischen Substanz- und Strukturschutz bestehen.
Roman Habrik erläuterte auch das Thema Mitwirkung. Dabei sagte er unter anderem, dass die Unterlagen, welche die Bürger erhalten haben, ebenfalls dem Kanton zur Beurteilung zugestellt worden seien. Nach rund zwei Stunden Erklärungen in Wort und Bild begann die grosse Fragerunde für die gegen 200 anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Eine Hausbesitzerin fragte: «Wenn mein Haus unter Schutz steht, muss ich bestimmte Vorkehrungen treffen, um den Substanzschutz zu erhalten. Wenn ich nichts mache, wird mein Haus irgendwann baufällig und mein Grundstück ist mehr wert als mein Haus. Was dann?» Die Antwort, dass es einen Pflichtunterhalt gibt, befriedigte die Fragestellerin nicht, denn es könne ja sein, dass der Besitzer zahlungsunfähig sei. Darauf hiess es, dass es wohl der eine oder andere darauf ankommen lasse, aber es gebe ja Gesetze. Auch, dass geschützte Häuser nicht mit einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach bestückt werden können, war ein viel diskutiertes Thema. Es kam auch die Frage auf, wie bindend ISOS sei. ISOS sei 2005 zur Schutzverordnung dazugekommen und werde nun neu beurteilt. Mit einem Ausblick auf das weitere Verfahren endete der Informationsabend gegen 22.30 Uhr.
Von Andreas Lehmann
Bruno Bottlang, Ortsplaner von Kirchberg.
Der Saal in Kirchbergs «Toggenburgerhof» platzte am Montagabend aus allen Nähten. Das Interesse der Bevölkerung zum Thema Ortsbildschutz war gross und es kamen einige Fragen auf.
Kirchberg Rekordbeteiligung, das hat es noch nie gegeben. Die Freude beim Kirchberger Gemeindepräsident Roman Habrik über den Publikumsaufmarsch war gross. Am vergangenen Montagabend erläuterten nebst ihm drei Referenten die Hintergründe und Eigenheiten zum Ortsbildschutz. Dieser untersteht noch bis am 15. Juni der Mitwirkung und betrifft besonders Grundeigentümer.
Eva Zangger ist Kunsthistorikerin und kantonale Denkmalpflegerin. Sie erklärte zu Beginn des Abends, was es mit ISOS auf sich hat. ISOS soll den Behörden, der Denkmalpflege und dem Bau- und Planungswesen helfen, baukulturelle Werte zu erkennen und langfristig zu sichern. ISOS bezeichnet das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung. Im Anschluss kamen Bruno Bottlang, Kirchberger Ortsplaner, sowie der St.Galler Kunsthistoriker Edgar Heilig zu Wort. Sie erklärten, was Ortsbildschutz bedeutet und welche Unterschiede zwischen Substanz- und Strukturschutz bestehen.
Roman Habrik erläuterte auch das Thema Mitwirkung. Dabei sagte er unter anderem, dass die Unterlagen, welche die Bürger erhalten haben, ebenfalls dem Kanton zur Beurteilung zugestellt worden seien. Nach rund zwei Stunden Erklärungen in Wort und Bild begann die grosse Fragerunde für die gegen 200 anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Eine Hausbesitzerin fragte: «Wenn mein Haus unter Schutz steht, muss ich bestimmte Vorkehrungen treffen, um den Substanzschutz zu erhalten. Wenn ich nichts mache, wird mein Haus irgendwann baufällig und mein Grundstück ist mehr wert als mein Haus. Was dann?» Die Antwort, dass es einen Pflichtunterhalt gibt, befriedigte die Fragestellerin nicht, denn es könne ja sein, dass der Besitzer zahlungsunfähig sei. Darauf hiess es, dass es wohl der eine oder andere darauf ankommen lasse, aber es gebe ja Gesetze. Auch, dass geschützte Häuser nicht mit einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach bestückt werden können, war ein viel diskutiertes Thema. Es kam auch die Frage auf, wie bindend ISOS sei. ISOS sei 2005 zur Schutzverordnung dazugekommen und werde nun neu beurteilt. Mit einem Ausblick auf das weitere Verfahren endete der Informationsabend gegen 22.30 Uhr.
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