Arjeta Osmani
absolviert derzeit ihre Ausbildung zur Detailhandelsfachfrau.
Im Januar hiess das Bundesgericht die Beschwerde gegen die Mädchenschule St.Katharina gut. Knapp vier Monate später ist das schriftliche Urteil da. Um die Existenz des Kathi zu sichern, müssen die Verantwortlichen nun reagieren.
Wil «Für die Stadt Wil ist es ein Befreiungsschlag», sagt Stadtparlamentarier und Beschwerdeführer, Sebastian Koller zum langersehnten schriftlichen Bundesgerichtsurteil zur Kathi-Frage. Der Entscheid bringe Klarheit in die jahrzehntelange Diskussion um die Rechtslage zur Wiler Mädchensekundarschule St.Katharina: Das Kathi ist trotz privater Trägerschaft eine öffentliche Schule und muss sich dementsprechend an rechtliche Vorgaben wie die Glaubensfreiheit und die Diskriminierungsfreiheit halten. «Bezüglich Gleichbehandlung der Geschlechter und religiöser Neutralität gibt das Urteil klare Leitplanken vor. Es besteht nun endlich die Aussicht auf eine rasche und endgültige Klärung der Oberstufenfrage», hofft Koller.
Mit dem Gerichtsurteil wurde der Schulvertrag zwischen der Stadt Wil und dem Kathi für nichtig erklärt. «Die gerichtliche Aufhebung des Schulvertrags setzt die Stadt Wil und die Stiftung Schule St.Katharina unter starken Zugzwang. Sofern die Stiftung die Schule nicht aufgeben will, muss unverzüglich ein neuer verfassungskonformer Vertrag abgeschlossen werden», so Koller. Die Stadt sei zumindest mittelfristig darauf angewiesen, dass ein Teil der Oberstufenschülerinnen und -schüler im Kathi beschult werden könne. «Ich gehe davon aus, dass alle Beteiligten den Ernst der Lage erkennen und sich zusammenraufen, um rasch eine tragfähige Lösung zu finden», erwartet der Beschwerdeführer. Für ihn stehe fest, dass das Kathi zum nächstmöglichen Zeitpunkt, auf das Schuljahr 2026/27, geschlechtergemischte Klassen einführen müsse und während der obligatorischen Unterrichtszeit keine konfessionellen Aktivitäten mehr durchführen dürfe.
Der Stiftungsrat der Mädchensekundarschule sei aktuell an der Analyse der schriftlichen Urteilsbegründung, gibt Roman Gehrer, Mitglied des Stiftungsrats, auf Anfrage dieser Zeitung bekannt. «Enttäuschend ist der Umstand, dass das Bundesgericht beim Kathi eine Bekehrungsabsicht sieht. Das entspricht nicht den Tatsachen», betont er. In einer Mitteilung gab der Stiftungsrat bekannt, sich bei den Reformprozessen auf die vom Bundesgericht kritisierte Werteschule zu fokussieren. «Unsere Arbeit orientiert sich am Artikel 3 ‹Christliche Grundsätze› des kantonalen Volksschulgesetzes St.Gallen. Die geplanten Schritte stimmen wir eng mit der öffentlichen Volksschule ab», verrät Gehrer. Bereits ab dem Schuljahr 2025/2026 sollen erste Anpassungen im Konzept der Werteschule umgesetzt werden. Da sich dieser Prozess aktuell noch in der Entwicklung befinde, könne das Stiftungsratsmitglied aktuell noch keine konkreten Massnahmen benennen. «Langfristig streben wir ein Unterrichtsmodell an, das sowohl seedukative als auch koedukative Elemente vereint», betont Roman Gehrer. Dabei sei klar: Ein erweitertes Bildungsangebot erfordere auch zusätzliche räumliche und qualitative Ressourcen.
Das Kathi steht also vor einem tiefgreifenden Umbruch. «Ich bin überzeugt, dass dies gelingen kann, wenn man den Wandel als Chance begreift», sagt Sebastian Koller zuversichtlich. Natürlich würden sich beim Abschluss eines neuen Schulvertrages viele organisatorische und finanzielle Fragen stellen, zu denen das Gerichtsurteil keine Vorgaben mache. Roman Gehrer hofft auf einen konstruktiven und offenen Dialog mit der Stadt Wil. Schwer einzuschätzen bleibe allerdings, wie sich das Parlament mit der Thematik auseinandersetzen werde. Klar ist: Um ihren Unterricht bangen müssen die Schülerinnen vom Kathi nicht. Die Stadt Wil gab kurz nach Veröffentlichung des Urteils bekannt, dass Schülerinnen, die das Kathi bereits besuchen, dort auch ihre obligatorische Schulzeit beenden können sollen. Die aktuellen Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr zeigen ausserdem: Das Interesse am Kathi ist nach wie vor hoch.
Linda Bachmann
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