Ramon Gschwend
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Die alte Käserei mitten im Herzen Braunaus gehört der Vergangenheit an. Wo einst die Käseharfe die Gallerte zerschnitt, stehen nun Bauelemente und Betonmischer. Doch Soweit hätte es gar nicht kommen dürfen, wenn es nach dem Präsidenten des Thurgauer Heimatschutzes, Gianni Christen, geht.
Braunau Dicke Post für einen Grossteil des Braunauer Gemeinderats: Ende August müssen sich die Angeklagten, für die die Unschuldsvermutung gilt, wegen untreuer Amtsführung vor dem Münchwiler Bezirksgericht verantworten. Dies, weil ein Teil des Gemeinderats den Abbruch der alten geschützten Käserei im Dorfzentrum bewilligte. Die zuständigen Personen ignorierten den eigenen Schutzplan und bewilligte einem Liegenschaftsbesitzer den Abbruch des Käsereigebäudes. Vier der fünf Angeklagten amten heute noch in Braunau, obwohl ihnen ungetreue Amtsführung seitens der Thurgauer Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird. Diese meint zudem, dass für ein Abbruch das Gebäude zuerst aus dem Schutzplan der Gemeinde hätte gestrichen werden müssen. «Der Gemeindepräsident David Zimmermann hat das als Referent des Hauses klar gewusst», schreibt die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. Weiter fordert die Staatsanwaltschaft für alle Beschuldigten eine Verurteilung wegen ungetreuer Amtsführung und eine Geldstrafe. Einer, dem der bewusste Abriss besonders sauer aufstösst, ist der Geschäftsführer des Thurgauer Heimatschutzes, Gianni Christen. Im Interview mit den WN gibt er detaillierte Einblicke in den Fall.
Was ging Ihnen als Erstes durch den Kopf, als Sie vom Fall in Braunau hörten?
Der Thurgauer Heimatschutz wurde von einem Mitglied über den Abbruch orientiert. Wie skrupellos der Gemeinderat und auch der juristische Berater der Gemeinde vorgegangen sind, wurde erst im weiteren Verlauf des Falles offensichtlich.
Haben Sie schon erlebt, dass eine Gemeinde ein Schutzobjekt abreissen lässt?
Leider ist es kein Einzelfall im Thurgau. Aber ein derart dreister Verstoss gegen den gültigen Schutzplan und das geltende Recht ist doch singulär. Der Gemeindepräsident wusste durch die kantonale Denkmalpflege übrigens genau Bescheid, dass er zunächst eine Schutzplanentlassung vornehmen müsste, bevor er über einen Abbruch entscheiden kann. Gerade aufgrund dieses Wissens hat der Gemeinderat in krasser Weise rechtswidrig gehandelt.
Der Heimatschutz hat im Jahr 2016 eine Aufsichtsbeschwerde und eine Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Was hat Sie damals dazu bewogen?
Die Auffassung, dass auch im Thurgau Vergehen von Behörden nicht automatisch unter den Tisch gekehrt werden dürfen.
Finden Sie, dass die alte Käserei wieder aufgebaut werden muss trotz des Entscheids des Thurgauer Verwaltungsgerichts Ende 2020?
Genau dies verlangt eigentlich das Baureglement Braunau, dass nämlich bei einer Zerstörung eines geschützten Objektes ein Wiederaufbau stattfinden muss. Aber in diesem Fall hat der Gemeinderat ja bereits vorgängig mit dem Eigentümer vereinbart, dass er zwei Renditeblöcke anstelle des alten geschützten Gebäudes erstellen kann.
Was erhoffen Sie sich vom bevorstehenden Gerichtsfall?
Ich erhoffe mir ein Urteil, das wegweisend sein wird und deutlich macht, dass auch Behörden sich an geltende Gesetze zu halten haben – wenn sie es nicht tun, dafür zur Verantwortung gezogen werden.
Was wäre Ihrer Meinung nach die beste Lösung aus Sicht des Heimatschutzes?
Das geschützte Haus existiert nicht mehr, es wurde bewusst, gewaltsam und gegen geltendes Recht abgebrochen. Wenn dieser Fall dazu führt, bei den Gemeinden Verständnis für korrektes Vorgehen zu fördern, dann hat er wenigstens diese positive Folgewirkung hervorgebracht.
Kann man so einem Gemeinderat überhaupt noch vertrauen?
Nein. Wer so bewusst und willentlich gegen geltendes Recht verstösst, hat dies, meiner Vermutung nach, nicht zum ersten Mal gemauschelt.
Das sagen die Braunauer
Die WN haben sich auf die Socken gemacht und im 700-SeelenDorf Stimmen zum Fall «Chäsi» gesammelt. Viele sehen den Fall kritisch und wollen sich daran nicht die Finger verbrennen. Eine ältere Dame meint aber: «Es kann nicht sein, dass die Chäsi widerrechtlich abgerissen wurde und jetzt zwei Betonblöcke hinkommen.» Ähnlich entrüstet zeigt sich ihr Ehemann, der mit ihr schon länger in Braunau wohnt: «Kulturgut gilt es zu schützen im Kanton Thurgau. Dass der Gemeinderat jetzt in Münchwilen antraben muss, finde ich rechtens. Klar, das Gebäude war nicht wirklich schön, aber man hätte daraus ein Heimatmuseum machen können.» Ein anderer Herr, der ebenfalls nicht namentlich genannt werden will, mischt sich in die Diskussion ein und stellt sich hinter die Braunauer Führungsetage. «Die ganze Sache um die Chäsi ist doch ein Witz. Die Denkmalpflege mischt sich überall ein, aber beteiligt sich nicht. Eigentlich müsste man dem Gemeinderat von Braunau ein Kränzchen winden. Zudem fehlen Braunau die Einwohner. Dass zwei Wohneinheiten gebaut werden, finde ich besser als die alte Käserei stehen zu lassen», sagt er und ergänzt: «Dass der Gemeindepräsident und der Gemeinderat jetzt an den Pranger gestellt werden, finde ich grundsätzlich nicht in Ordnung.» Dieser wollte auf Anfrage keine Stellung beziehen. In einem Antwortschreiben an die WN heisst es: Aktuell habe man zum Fall nichts zu sagen.
Von Jan Isler
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